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OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2005 - 6 B 547/05 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. Juni 2005 - 6 B 547/05 (https://dejure.org/2005,29116)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer beamtenrechtlichen Regelbeurteilung im Polizeiwesen; Ausgestaltung des vorläufigen Rechtsschutzes eines Bewerbers in einem beamtenrechtlichen Auswahlverfahren zur Besetzung eines Beförderungsdienstpostens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen - 1 L 107/05
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2005 - 6 B 547/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2004 - 6 B 2451/03
Durchsetzung der vorläufigen Nichtbesetzung von zwei Beförderungsplanstellen im …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2005 - 6 B 547/05
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 27. Februar 2004 - 6 B 2451/03 -, vom 4. Juni 2004 - 6 B 637/04 - und vom 25. August 2004 - 6 B 1649/04 -, trifft den Dienstherrn, sofern die mit gleichem Gesamturteil abschließenden Beurteilungen in Einzelfeststellungen Unterschiede aufweisen, deren Berücksichtigung im Rahmen des Qualifikationsvergleichs nahe liegt oder sich gar aufdrängt, eine Begründungs- und Substantiierungspflicht, wenn er den Unterschieden gleichwohl keine Bedeutung beimessen will. - OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2004 - 6 B 637/04
Rechtmäßigkeit einer Besetzung der freien Planstelle eines Ersten Kriminal- bzw. …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2005 - 6 B 547/05
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 27. Februar 2004 - 6 B 2451/03 -, vom 4. Juni 2004 - 6 B 637/04 - und vom 25. August 2004 - 6 B 1649/04 -, trifft den Dienstherrn, sofern die mit gleichem Gesamturteil abschließenden Beurteilungen in Einzelfeststellungen Unterschiede aufweisen, deren Berücksichtigung im Rahmen des Qualifikationsvergleichs nahe liegt oder sich gar aufdrängt, eine Begründungs- und Substantiierungspflicht, wenn er den Unterschieden gleichwohl keine Bedeutung beimessen will. - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2004 - 6 B 1649/04
Rechtmäßigkeit der Besetzung einer Planstelle eines Kriminalhauptkommissars …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2005 - 6 B 547/05
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 27. Februar 2004 - 6 B 2451/03 -, vom 4. Juni 2004 - 6 B 637/04 - und vom 25. August 2004 - 6 B 1649/04 -, trifft den Dienstherrn, sofern die mit gleichem Gesamturteil abschließenden Beurteilungen in Einzelfeststellungen Unterschiede aufweisen, deren Berücksichtigung im Rahmen des Qualifikationsvergleichs nahe liegt oder sich gar aufdrängt, eine Begründungs- und Substantiierungspflicht, wenn er den Unterschieden gleichwohl keine Bedeutung beimessen will. - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2004 - 6 B 2026/04
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Durchführung eines beamtenrechtlichen …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2005 - 6 B 547/05
vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27. Oktober 2004 - 6 B 2026/04 - m. w. N.